Bericht und Facharbeit
Praktikumsbericht
Im ersten Halbjahr muss ein Praxisbericht erstellt werden. Nach den bisher gelernten Kriterien soll der Bericht selbstständig erstellt werden. Im Bericht soll die Praktikumsstelle und das Aufgabengebiet des Berufspraktikanten/der Berufspraktikantin beschrieben werden. Es soll der eigene Einsatz und das pädagogische Verhalten reflektiert werden.
Der eigene Lernprozess soll erkennbar werden. Der Praktikant/die Praktikantin soll sich Schwächen zugestehen und keine Bedenken haben, sie im Bericht zu reflektieren. Auch das Verhältnis zum Einzelkind und zur Gruppe soll ersichtlich werden. Gezielte Beobachtungen und evtl. Projekte sollen erarbeitet werden.
Der Bericht muss termingerecht abgegeben werden. Nichteinhalten des Termins bedeutet die Note Ungenügend. Wer den Bericht nicht termingerecht abgegeben hat, kann nicht zum Kolloquium zugelassen werden. Der Bericht muss der Anleitung nicht vorgelegt werden.
Facharbeit
Die Facharbeit muss aus der praktischen Erziehungsarbeit erwachsen und ein pädagogischmethodisches Problem unter Heranziehung einschlägiger Literatur und unter Auswertung der eigenen Erfahrungen in der Erziehungsarbeit der Praktikumsstelle behandeln. Die Facharbeit soll zeigen, wie weit der Berufspraktikant / die Berufspraktikantin in der Lage ist, ein Thema, ein Problem, einen pädagogischen Prozess o.ä. auf Grund seiner/ihrer Fachkenntnisse, seiner/ihrer beruflichen Erfahrung und seines/ihres Literaturstudiums - konkret und abstrahierend zugleich - zu behandeln.
Er/sie muss zeigen, ob er/sie aus erlebten Einzeltatsachen und Erfahrungen Folgen und Schlüsse ziehen und wissenschaftliche Aussagen auf die sozialpädagogische Praxis transferieren kann. Es liegt in der Verantwortung der Schulleitung, bei der Wahl des Themas zu beraten. Das Thema wird zunächst mit dem jeweiligen Praxisbetreuer/der Praxisbetreuerin gesucht und vorformuliert.
Das Thema bedarf der Genehmigung der Schulleitung; ebenso kann nur die Schulleitung eine Themenänderung annehmen. Die Schulleitung bestellt für den Praktikanten/ die Praktikantin einen fachkundigen Mentor und Korrektor. An diesen kann sich der Praktikant/ die Praktikantin bezüglich seiner/ihrer Facharbeit wenden.
Als Bearbeitungszeit sollen höchstens 15 Wochen zur Verfügung gestellt werden (Zeitpunkt zwischen Genehmigung des Themas und Abgabetermin). Es ist ratsam, sich evtl. schon nach der Einarbeitungszeit zu überlegen, mit welchem Themenbereich man sich gerne befassen möchte, denn dieser soll sich aus der Praxis entwickeln. Das bedeutet, dass Notizen und Beobachtungen immer nötig sind. Wenn damit erst kurz vor dem realen Schreiben begonnen wird, zeigt die Erfahrung, dass der Praxisbezug nur mehr schwer herzustellen ist.
Im letzten Quartal des Praktikums muss die Facharbeit abgegeben werden. Der Termin wird rechtzeitig veröffentlicht. Der Abgabetermin ist einzuhalten, ansonsten kann keine Zulassung zum Kolloquium gewährt werden.