Ausbildungsweg

Aufnahmevoraussetzungen für das Sozialpädagogische Seminar ist ein Mittlerer Schulabschluss

Sozialpädagogisches Seminar 1. Jahr

 (Praxis in der Regel im Kindergarten + Blockunterricht in der Fachakademie für Sozialpädagogik)

Sozialpädagogisches Seminar 2. Jahr

 (Praxis in einem anderen Arbeitsfeld + Blockunterricht in der Fachakademie für Sozialpädagogik)

Arbeitsfelder:  Tagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) und Heime für Minderjährige (gesunde, kranke und behinderte Kinder und Jugendliche)

Das Sozialpädagogische Seminar wird durch die Fachakademie betreut und endet mit der Kinderpflegeprüfung.

Teilzeitausbildung: Eine Möglichkeit die Ausbildung auch berufsbegleitend zu absolvieren.

 

Das Ausbildungsziel an der Fachakademie für Sozialpädagogik ist jedoch nach 2 Jahren im Vollzeitunterricht der Abschluss "staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher"

Die Fachakademie soll die Studierenden befähigen, in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern als Erzieher(innen) selbstständig tätig zu sein.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung an der Fachakademie und des einjährigen Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung

"staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher" verliehen

 

Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für ein weiterführendes Studium

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen theoretischen Prüfung besteht die Möglichkeit, durch die Ergänzungsprüfung die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule für Sozialwesen oder Religionspädagogik zu erwerben.

Durch eine Erweiterung mit Mathematik kann die allgemeine Fachhochschulreife erworben werden.

Bei einem Notendurchschnitt bis 1,5 in der Abschluss- und in der Ergänzungsprüfung wird die fachgebundene Hochschulreife für bestimmte Studiengänge an den Hochschulen des Freistaates Bayern erworben.

 

 Zugangsvoraussetzung für Hochschulstudium

 

 

Schaubild_Ausbildungsverlauf-arial.pdf